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Im klagen sind sie und die Manager Weltmeister
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Gut das wenigstens du hip bist und mit den reifenluftablassern symphatisierst. Mist, es war doch keine vermeintliche faktische straftat, nach $ 315b Stgb war es doch eine.Aber hauptsache schnell mal ne haltlose unterstellung posten
Hier sind de facto Straftaten passiert. Das ist damit eine völlig andere Liga.
Mist, es war doch keine vermeintliche faktische straftat, nach $ 315b Stgb war es doch eine.
Es ist schon erstaunlich, dass du mehr weißt als bespielsweise die Staatsanwaltschaft Hannover, die beim Luftablassen eher vorsichtig von einem "Anfangsverdacht" spricht. Aber ich verstehe schon - solche Dilettanten interessieren einen "Experten" wie dich natürlich nicht.
staatsanwaltschaft-hannover.niedersachsen.de/
Rechtliche Bewertung: Polizei und Staatsanwaltschaft sehen im vorsätzlichen Luftablassen aus Reifen von Fahrzeugen Anfangsverdacht einer Straftat
Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft und Polizeidirektion Hannover vom 28.11.2022
Aus aktuellem Anlass haben die Staatsanwaltschaft Hannover und die Polizeidirektion Hannover Sachverhalte, bei denen vorsätzlich Luft aus den Reifen von Kraftfahrzeugen abgelassen wurde, strafrechtlich bewertet. Die Prüfung hat ergeben, dass in entsprechenden Fällen regelmäßig der Anfangsverdacht einer Sachbeschädigung vorliegt. In der Folge wird gegen die Täter grundsätzlich ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.
In der strafrechtlichen Bewertung stützen sich Staatsanwaltschaft und Polizei unter anderem auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 1959 (Az: 1 StR 296/59, 14.07.1959). Laut diesem verursacht bereits das Ablassen der Luft im Regelfall eine erhebliche Einschränkung der bestimmungsgemäßen Gebrauchs- und Funktionsfähigkeit der betroffenen Fahrzeuge. Hinzu kommen gegebenenfalls mögliche weitere Beschädigungen, welche durch das Luftablassen entstehen können und womöglich erst zeitverzögert festzustellen sind. Die Anzahl der betroffenen Reifen sei nicht entscheidend, lediglich die versursachte Unbrauchbarmachung des Kraftfahrzeugs.
Staatanwaltschaft und Polizei appellieren aus diesem Grund ausdrücklich, von solchen Taten abzusehen. Das Strafgesetzbuch sieht für Sachbeschädigungen gemäß §303 eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe vor.
Dies ist eine gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Hannover und der Polizeidirektion Hannover.
Straftat, nach dem Bgh schon durch luftablassen. Na bitte, damit wäre das ja geklärt. Klar muss erst ermittelt werden, anzeige wurde ja gestellt., es hätte ja sein können das er einen nagel im reifen gehabt hat, ach nee, da war ja ein flugblatt unter seinem scheibenwischer wo draufstand das seine reifen manipuliert worden sind. Ich bleibe dabei, das war dumm und verantwortungslos, kannst ja weiter versuchen das zu verharmlosen.
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Axo,vorsätzliche sachbeschädigung ist keine straftat, wo steht denn das ?
Ansonsten solltest sich zwischen dem "Anfangsverdacht einer Straftat" und einer tatsächlichen, also bewiesenen Straftat unterscheiden können, oder?