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 04.03.2024 15:43  T A X
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 05.03.2024 14:14  « T A X
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 08.03.2024 09:09  « T A X
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 04.03.2024 22:03  « T A X
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 05.03.2024 14:13  « T A X
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 08.03.2024 15:19  « T A X
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DoitDada 05.03.2024 00:23 Wie sich die Reaktionen unterscheiden....  « T A X
Ich bin auch erstaunt - übrigens auch in dieser Community. An anderer Stelle echauffieren sich bzw. halluzinieren einige über vermeintliche, noch zu verifizierende und damit fragliche "Straftaten" von Klimaaktivisten, während faktische Straftaten unkommentiert bleiben. Ich habe den Eindruck, dass auch hier einige ihre (politische) Mitte verloren haben. Offensichtlich ist es gerade ziemlich hip, sich mit den Reaktionären zu solidarisieren. *örks*
BTO 05.03.2024 09:44 Wie sich die Reaktionen unterscheiden....  « T A X
Das ist genau so eine dumme und verantwortungslose aktion wie die mit dem luftablassen von reifen. Beides ein gefährlicher eingriff in den strassenverkehr.

Gut das wenigstens du hip bist und mit den reifenluftablassern symphatisierst. Mist, es war doch keine vermeintliche faktische straftat, nach $ 315b Stgb war es doch eine.Aber hauptsache schnell mal ne haltlose unterstellung posten;-)
DoitDada 05.03.2024 11:19 Wie sich die Reaktionen unterscheiden....  « T A X
Das ist genau so eine dumme und verantwortungslose aktion wie die mit dem luftablassen von reifen.

Hier sind de facto Straftaten passiert. Das ist damit eine völlig andere Liga.

Mist, es war doch keine vermeintliche faktische straftat, nach $ 315b Stgb war es doch eine.

Es ist schon erstaunlich, dass du mehr weißt als bespielsweise die Staatsanwaltschaft Hannover, die beim Luftablassen eher vorsichtig von einem "Anfangsverdacht" spricht. Aber ich verstehe schon - solche Dilettanten interessieren einen "Experten" wie dich natürlich nicht. :)
staatsanwaltschaft-hannover.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/presseinformationen/rechtliche-bewertung-polizei-und-staatsanwaltschaft-sehen-im-vorsatzlichen-luftablassen-aus-reifen-von-fahrzeugen-anfangsverdacht-einer-straftat-217619.html
Bearbeitet am 05.03.2024 11:46 von DoitDada 
BTO 05.03.2024 20:00 Wie sich die Reaktionen unterscheiden....  « T A X
Nanu

Rechtliche Bewertung: Polizei und Staatsanwaltschaft sehen im vorsätzlichen Luftablassen aus Reifen von Fahrzeugen Anfangsverdacht einer Straftat
Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft und Polizeidirektion Hannover vom 28.11.2022

Aus aktuellem Anlass haben die Staatsanwaltschaft Hannover und die Polizeidirektion Hannover Sachverhalte, bei denen vorsätzlich Luft aus den Reifen von Kraftfahrzeugen abgelassen wurde, strafrechtlich bewertet. Die Prüfung hat ergeben, dass in entsprechenden Fällen regelmäßig der Anfangsverdacht einer Sachbeschädigung vorliegt. In der Folge wird gegen die Täter grundsätzlich ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.

In der strafrechtlichen Bewertung stützen sich Staatsanwaltschaft und Polizei unter anderem auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 1959 (Az: 1 StR 296/59, 14.07.1959).
Laut diesem verursacht bereits das Ablassen der Luft im Regelfall eine erhebliche Einschränkung der bestimmungsgemäßen Gebrauchs- und Funktionsfähigkeit der betroffenen Fahrzeuge. Hinzu kommen gegebenenfalls mögliche weitere Beschädigungen, welche durch das Luftablassen entstehen können und womöglich erst zeitverzögert festzustellen sind. Die Anzahl der betroffenen Reifen sei nicht entscheidend, lediglich die versursachte Unbrauchbarmachung des Kraftfahrzeugs.

Staatanwaltschaft und Polizei appellieren aus diesem Grund ausdrücklich, von solchen Taten abzusehen. Das Strafgesetzbuch sieht für Sachbeschädigungen gemäß §303 eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe vor.

Dies ist eine gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Hannover und der Polizeidirektion Hannover.

Straftat, nach dem Bgh schon durch luftablassen. Na bitte, damit wäre das ja geklärt. Klar muss erst ermittelt werden, anzeige wurde ja gestellt., es hätte ja sein können das er einen nagel im reifen gehabt hat, ach nee, da war ja ein flugblatt unter seinem scheibenwischer wo draufstand das seine reifen manipuliert worden sind. Ich bleibe dabei, das war dumm und verantwortungslos, kannst ja weiter versuchen das zu verharmlosen.
Bearbeitet am 05.03.2024 20:04 von BTO 
 05.03.2024 22:16  « T A X
Dieser Beitrag wurde gesperrt.
DoitDada 06.03.2024 16:12 Wie sich die Reaktionen unterscheiden....  « T A X
Du hast 303 und 315 durcheinander geschmissen, wie es dir beliebt. Du verwechseltest eine Straftat mit dem "Anfangsverdacht einer Straftat", du betriebst Paragraphen-Bingo. Ansonsten würde ich meinen: Die Standpunkte sind ausgetauscht, es wurde kein Einvernehmen hergestellt - lassen wir es dabei bewenden.
BTO 07.03.2024 10:51 Wie sich die Reaktionen unterscheiden....  « T A X
nope, das ist deine lesart. Sachbeschädigung § 303und dadurch gefährlicher eingriff in den strassenverkehr § 315b, stimmt doch beides, wo hab ich das was durcheiander geschmissen ?

Axo,vorsätzliche sachbeschädigung ist keine straftat, wo steht denn das ?
Bearbeitet am 07.03.2024 10:52 von BTO 
 ·  DoitDada 07.03.2024 14:37 Wie sich die Reaktionen unterscheiden....  « X
Die Staatsanwaltschaft Hannover sprach das Thema "Sachbeschädigung" an., oder etwa nicht?

Ansonsten solltest sich zwischen dem "Anfangsverdacht einer Straftat" und einer tatsächlichen, also bewiesenen Straftat unterscheiden können, oder?
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