Die Innenministerin und Sozialdemokratin Nancy Faeser möchte eine neue Befugnis für das Bundeskriminalamt schaffen: Nach einem Referentenentwurf aus dem Bundesinnenministerium, über den die taz und die tagesschau berichten, sollen Beamte künftig heimlich in Wohnungen einbrechen und die Räumlichkeiten „verdeckt“ durchsuchen dürfen. Das allein ist schon ein Novum, über das in einem Rechtsstaat intensiv gesprochen werden müsste.
Aber diese Befugnis zum „verdeckten Betreten von Wohnungen“ ist auch geplant als „Begleitmaßnahme für die Online-Durchsuchung und Quellen-Telekommunikationsüberwachung“. Gemeint ist damit der Staatstrojaner, entweder als Möglichkeit, um das betroffene System verdeckt vollständig zu durchleuchten, oder als Variante, um nur Kommunikation heimlich zu belauschen. Bisher war das Betreten von Wohnungen für das Installieren von Staatstrojanern nicht zulässig. netzpolitik.org
Ist das für euch noch angemessen?
Die SPD entfernt sich immer weiter von ihren einstigen Grundwerten. Schon bei Schröder ist mir das aufgefallen. Die Gründerväter der SPD würden sich im Grab umdrehen wenn sie wüßten was aus der SPD geworden ist.
Wie schreibt fefe auf seinen Blog:
Nur Nixon konnte nach China gehen.
Nur die Grünen konnten den ersten Angriffskrieg Nachkriegsdeutschlands führen.
Nur die SPD konnte den Sozialstaat zerstören.
Nur eine SPD-Innenministerin kann dem BKA die Befugnis geben, heimlich Wohnungen zu durchsuchen. Man stelle sich mal vor, wenn die CDU das versucht hätte! Was die SPD da für einen Terz gemacht hätte!
fefe.de
Die SPD hat für micht nichts mehr von einer Friedens- oder Sozialpartei ... aber mit 14% muss man sich ja noch keine Sorgen machen ...
ich kenne weder fefe noch seinen Blog, aber was er schreibt stimmt.
Da schreibt fefe aber reichlich platten Unsinn
Die Kritik an der SPD kann ich auch gut verstehen, aber ich möchte schon darauf hinweisen, dass fefe schon sehr umstritten ist: Warum, verdeutlicht ein neun Jahre alter TAZ-Artikel, der allerdings nicht an Aktualität verloren hat:
taz.de/Zehn-Jahre-Fefes-Blog/!5014411
Für mich schreibt in dem Blog jemand seine Meinung zu vielen Themen. Und nur weil ich den manchmal lese heißt das nicht, dass ich immer einer Meinung mit dem Schreiber bin und das gelesene nicht kritisch hinterfrage.
Deswegen finde ich den Artikel in der TAZ zum Teil etwas befremdlich.
Und der Kritik an der SPD stimme ich zu.
Meine Einlassung war keine Kritik an dir, ich wollte lediglich darauf hinweisen, dass fefes Blog einen gewissen fragwürdigen Ruhm als eine Art "Bildzeitung für Nerds" genießt, dass fefe ganz gerne mal ohne Recherche drauf los prügelt.
Und ich denke, der TAZ-Artikel veranschaulicht das Problem ganz gut, weil er ja im Grunde nur den mitunter derben, vereinfachenden Stil von fefe spiegelt.
Hatte ich auch nicht so vestanden.
Nun ja hat es hier schon illegaler Weise gegeben....
Aber die Vorschläge kommen mir bekannt vor... War das von de maiziere als Innenminister?
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 13
(1) Die Wohnung ist unverletzlich.
(2) Durchsuchungen dürfen nur durch den Richter, bei Gefahr im Verzuge auch durch die in den Gesetzen vorgesehenen anderen Organe angeordnet und nur in der dort vorgeschriebenen Form durchgeführt werden.
(3) Begründen bestimmte Tatsachen den Verdacht, daß jemand eine durch Gesetz einzeln bestimmte besonders schwere Straftat begangen hat, so dürfen zur Verfolgung der Tat auf Grund richterlicher Anordnung technische Mittel zur akustischen Überwachung von Wohnungen, in denen der Beschuldigte sich vermutlich aufhält, eingesetzt werden, wenn die Erforschung des Sachverhalts auf andere Weise unverhältnismäßig erschwert oder aussichtslos wäre. Die Maßnahme ist zu befristen. Die Anordnung erfolgt durch einen mit drei Richtern besetzten Spruchkörper. Bei Gefahr im Verzuge kann sie auch durch einen einzelnen Richter getroffen werden.
(4) Zur Abwehr dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit, insbesondere einer gemeinen Gefahr oder einer Lebensgefahr, dürfen technische Mittel zur Überwachung von Wohnungen nur auf Grund richterlicher Anordnung eingesetzt werden. Bei Gefahr im Verzuge kann die Maßnahme auch durch eine andere gesetzlich bestimmte Stelle angeordnet werden; eine richterliche Entscheidung ist unverzüglich nachzuholen.
(5) Sind technische Mittel ausschließlich zum Schutze der bei einem Einsatz in Wohnungen tätigen Personen vorgesehen, kann die Maßnahme durch eine gesetzlich bestimmte Stelle angeordnet werden. Eine anderweitige Verwertung der hierbei erlangten Erkenntnisse ist nur zum Zwecke der Strafverfolgung oder der Gefahrenabwehr und nur zulässig, wenn zuvor die Rechtmäßigkeit der Maßnahme richterlich festgestellt ist; bei Gefahr im Verzuge ist die richterliche Entscheidung unverzüglich nachzuholen.
(6) Die Bundesregierung unterrichtet den Bundestag jährlich über den nach Absatz 3 sowie über den im Zuständigkeitsbereich des Bundes nach Absatz 4 und, soweit richterlich überprüfungsbedürftig, nach Absatz 5 erfolgten Einsatz technischer Mittel. Ein vom Bundestag gewähltes Gremium übt auf der Grundlage dieses Berichts die parlamentarische Kontrolle aus. Die Länder gewährleisten eine gleichwertige parlamentarische Kontrolle.
(7) Eingriffe und Beschränkungen dürfen im übrigen nur zur Abwehr einer gemeinen Gefahr oder einer Lebensgefahr für einzelne Personen, auf Grund eines Gesetzes auch zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere zur Behebung der Raumnot, zur Bekämpfung von Seuchengefahr oder zum Schutze gefährdeter Jugendlicher vorgenommen werden.
Fußnote
Art. 13 Abs. 3: Eingef. durch Art. 1 Nr. 1 G v. 26.3.1998 I 610 mWv 1.4.1998; mit GG Art. 79 Abs. 3 vereinbar gem. BVerfGE v. 3.3.2004 (1 BvR 2378/98, 1 BvR 1084/99)
Nein, ist nicht angemessen.
Ich finde diese geheimen Durchsuchungen besser. Die räumen wenigstens anschliessend wieder auf. Und sie wischen sich die Schuhe vor dem Betreten ab. Vielleicht saugen die sogar anschliessend durch........wäre eh mal wieder nötig.
.. aber wer weiß was die Regierung dir dann für Werbungen schickt ...
Irgendwas mit Treppenlifts....vermutlich.
.. das macht Sinn. Und der Lindner legt vorher sein Generationenkapital dort an ...
soll ich dir meinen staubsaugerroboter leihen?
Kann der denn auch Ecken?
Der kann sicher sogar Rommé und Canasta.
besser wäre du hättest keine...
Ich dachte, dann wäre Mann langweilig
wenn er keine ecken in der wohnung hat.??? *grübel*
Ach komm schon, das geht besser *gg*
sicher...aber net freitag 18 uhr...und für boris reicht das allemal *gggg*
DAS ist dir ein daumen hoch wert????
Grundsätzlich halte ich solche Maßnahmen, wenn sie von einem Richter angeordnet sind, für sinnvoll, um etwaige Hintermänner/Netzwerke aufzudecken. Sinnvoller jedenfalls als die hilflose Symbolpolitik ala "Messerverbote".
Von Messerverboten halte ich auch nichts.
Aber die oben genannten Maßnahmen gehen mir zu weit.