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Computer, Mobil & Internet

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Moadib 19.01.2024 20:29 Verwendung von phpMyAdmin ist gefährlich ;-)  T A X
Das Jülicher Gericht habe nun festgestellt, dass für den Zugriff auf die Datenbank eine Zugriffssoftware erforderlich war, erklärt Frank Reiermann von DN-News, der nach eigenen Angaben persönlich bei der mündlichen Verhandlung anwesend war. Mit dem Einsatz dieser Software habe der Beschuldigte nach Einschätzung des Amtsgerichts gemäß §202a StGB eine ausreichend hohe Hürde überwunden, um sich strafbar zu machen.
Oho! Hört, hört! Der hat nicht per Telepathie auf die Datenbank zugegriffen sondern eine Software benutzt?! Das ist ja verrucht! Was für ein Schurke!
Konkret ging es wohl um die Verwendung des weitverbreiteten Datenbank-Administrationstools phpMyAdmin
blog.fefe.de


Da mache ich mich ja öfters strafbar ;-)

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