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Ermittlungen gegen Rammstein-Sänger Till Lindemann in Berlin eingestellt
Nach rund zwei Monaten hat die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen gegen Rammstein-Star Till Lindemann eingestellt. Die Auswertung der Beweise habe keinen hinreichenden Tatverdacht ergeben.
Die Staatsanwaltschaft Berlin hat ihre Ermittlungen gegen den Rammstein-Sänger Till Lindemann unter anderem wegen des Verdachts der Begehung von Sexualdelikten und Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz eingestellt. Die Auswertung der Beweise habe keinen hinreichenden Tatverdacht ergeben, teilte die Behörde am Dienstag mit. Es gebe keine Hinweise darauf, dass Lindemann gegen deren Wille sexuelle Handlungen an Frauen vorgenommen habe.
Auch für den Vorwurf, er habe ihnen »willensausschaltende Substanzen« gegeben oder ein Machtgefälle gegenüber minderjährigen Sexualpartnerinnen ausgenutzt, gebe es keine Beweise. Die Ermittlungen waren im Juni durch Anzeigen Dritter im Zusammenhang mit Berichterstattung durch die Presse eingeleitet worden.
Vorwürfe konnten nicht erhärtet werden
Mutmaßliche Geschädigte, so die Behörde, sollen sich bislang nicht an die Strafverfolgungsbehörden gewandt haben. Die Angaben der Zeugin Kyla Shyx, die zunächst über YouTube Vorwürfe erhoben hatte, seien in den Vernehmungen zu »unkonkret« geblieben.
Im Fall der mutmaßlich Betroffenen Shelby Lynn sollen die litauischen Behörden die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abgelehnt haben. Der Staatsanwaltschaft Berlin liegen Unterlagen der litauischen Behörden vor, so ein Sprecher. Diese wurden ausgewertet. Auch hier ergaben sich demnach keine konkreten tatsächlichen Anhaltspunkte für Sexualstraftaten durch den Beschuldigten.
Den Vorwurf des sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen über eine junge Frau, die vermeintlich als 15-Jährige eine sexuelle Beziehung mit Lindemann eingegangen sein will, konnte nach Angaben der Staatsanwaltschaft ebenfalls nicht erhärtet werden, da die Zeugin anonym blieb und nicht vernommen werden konnte.
Gegen die »Casting Direktorin« war wegen des vermeintlichen Zuführens junger Frauen bei Konzerten in den Backstagebereich Anzeige erstattet worden. Auch hier sollen sich nach Angaben der Staatsanwaltschaft keine Anhaltspunkte für ein strafrechtlich relevantes Verhalten ergeben haben. Das gegen sie geführte Verfahren wurde daher in gleicher Weise eingestellt.