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Eloise 06.03.2022 06:31 GEZ- Zwangsvollstreckung trotz Befreiung?  T A X
Hallo, hat jemand schon mal ähnliches erlebt und weiß, wie man da jetzt raus kommt?

Ich habe beim Jobcenter eine Beitragsberechnung angefordert für den Rundfunkbeitrag. Es kam ein Schreiben, dass das Einkommen für ein halbes Jahr durchschnittlich ergab: 11 € über Hartz 4. Somit bin ich befreiungsberechtigt, da ich weniger über Hartz4 liege, als der Rundfunkbeitrag kostet.

Das habe ich so an die GEZ weitergeleitet. Kam von denen zurück, sie wollen zwei Monate aus dieser Zeit explizit berechnet haben.

Jobcenter schrieb Mail, es steht alles in der Berechnung drin. Da sind auch die beiden Monate mit dabei. Das Einkommen war auch für diese beiden Monate 11,nochwas drüber.

GEZ schrieb, Mail wird nicht anerkannt. Daraufhin bekam ich die Berechnung nochmals schriftlich vom Jobcenter.

GEZ schrieb, Berechnung wird nicht anerkannt, da fehlen Stempel und Unterschrift.

Kam ein weiteres Schreiben vom Jobcenter, was gestempelt und unterschrieben wurde, und wo der Satz fett mit eingebaut wurde, dass für die beiden betreffenden Monate das Einkommen das gleiche war.

Dieses Schreiben habe ich wieder im Portal der GEZ hochgeladen, wie die davor auch schon.

Gestern lag nun ein Brief im Briefkasten mit einer angedrohten Zwangsvollstreckung, wenn ich nicht in allernächster Zeit bezahle. Es kam noch eine Mahngebühr drauf. Im Anschreiben steht, ich hätte meine Mitwirkungspflicht nicht oder nur teilweise erfüllt.

Ich bekomme so langsam wirklich einen Hals. Es geht hier ja nicht um Zahlungsverweigerung, sondern darum, dass einfach die Form der Berechnung vom Jobcenter nicht anerkannt wird.

Ich könnte nun einfach die 43 € zahlen, aber damit würde ich klein beigeben.
Andererseits möchte ich nicht den Gerichtsvollzieher in der Wohnung haben.

Auf Ratschlag wie Anwalt nehmen möchte ich verzichten, da ich schon bei einem Knöllchen im Endeffekt mehr bezahlt habe, als hätte ich das Knöllchen gleich bezahlt. Auch weiß ich nicht, wie ein Anwalt gegen so eine Behörde durchkommt. Sicher kriege ich einen Beratungshilfeschein, aber das ist mit einer Menge Lauferei verbunden. Das gleiche gilt für eine kostenlose Rechtsberatung. Die Frage ist nicht nur, wie man da jetzt rauskommt, sondern auch, wie man der Behörde einen Denkzettel verpassen kann.

Ich habe das Schreiben jetzt erstmal ans Jobcenter, an meinen Job Coach und an noch eine weitere Behörde weitergegeben.
clock 06.03.2022 18:49 GEZ- Zwangsvollstreckung trotz Befreiung?  « T A X
Die stand bei Google auf Platz eins, reiner Zufall.
Aber vielen Dank für deinen Thread.
Immer wieder interessant Deutschland.
Stempel, Briefe, Einschreiben, Stempel
Wie viel % von den Gebühren gehen für die Unterhaltung der Bürokratie zur Verwaltung der Gebühren drauf?
Wir machen das hier über eine Steuer und die ist günstiger für uns als die alten Gebühren
www.medienkorrespondenz.de/ausland/artikel/schweden-staerkung-des-oeffentlich-rechtlichen-rundfunks.html
Die finanzielle Grundlage für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Schweden hatte das Parlament bereits im vorigen Jahr verändert (vgl. MK-Meldung). Seit dem 1. Januar 2019 gilt an Stelle der früheren Rundfunkgebühr eine spezielle Abgabe für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Sie muss von allen Personen über 18 Jahren entrichtet werden, die über ein zu versteuerndes Einkommen verfügen, und wird von der Steuerbehörde eingezogen. Die Abgabe beträgt ein Prozent des zu versteuernden Einkommens und hat eine Höchstgrenze von umgerechnet 121,50 Euro pro Person und Jahr. Personen mit einem geringeren Einkommen als 1270 Euro pro Monat zahlen weniger. Bis Ende 2018 gab es in Schweden eine Rundfunkgebühr; sie belief sich auf jährlich rund 225 Euro pro Haushalt (18,75 Euro pro Monat).
Bearbeitet am 06.03.2022 18:52 von clock 
 ·  Eloise 06.03.2022 18:57 GEZ- Zwangsvollstreckung trotz Befreiung?  « X
Habe ich mir auch schon gedacht. Was die hin und her schreiben, dazu die Lohnkosten...
die 121,50 wären sicher hierzulande auch gut akzeptiert. Das ist ja wie im Internetradio, 10 Euro monatlich...

monalisa27 06.03.2022 15:37 GEZ- Zwangsvollstreckung trotz Befreiung?  « T A X
Aus meiner eigenen Zeit als "Kunde" vom Jobcenter weiß ich, dass man vom Rundfunkbeitrag befreit ist, wenn man ALG2 bezieht.
Die Befreiung geht auch, wenn man zwar Einkommen hat, aber aufstockend ALG2 bekommt.
Vom Jobcenter hab ich sowohl beim Erstantrag als auch bei der Weiterbewilligung eine Bescheinigung über den Erhalt von ALG2 bekommen und die hab ich dann per Post an den Beitragsservice geschickt.

www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/informationen/empfaenger_von_sozialleistungen/index_ger.html .
Eloise 06.03.2022 17:49 GEZ- Zwangsvollstreckung trotz Befreiung?  « T A X
Die Befreiung geht auch, wenn man weniger über der Hartz-Grenze liegt, als der Rundfunkbeitrag kostet. Dazu muss man sich dann eine Berechnung vom JC holen. Wenn man ALGII bezieht, geht das einfacher. Da bekommt man einen Vordruck für die Brüder.
Hotspot 04.04.2022 14:17 GEZ- Zwangsvollstreckung trotz Befreiung?  « T A X
Ich sitz auch in dem Desaster,Gut das ich keine Wohnung habe sondern in einem Wohnheim sitze aus dem ich nicht mehr rauskommen werde*teufel*
Einmal einen Fehler im Leben gemacht,Für immer eine Freikarte in der Hölle
gewonnen.
Wie es in Wohnheimen abgeht wisst Ihr nicht ,Seid froh aussen zu wohnen in eurem eigenen reich.
Eloise 04.04.2022 16:40 GEZ- Zwangsvollstreckung trotz Befreiung?  « T A X
Ich habe auch mal in einem Wohnheim gewohnt. Eins für Obdachlose und Asylanten. Ich musste mir mit einer Vietnamesin und deren Freund ein Doppelzimmer teilen - gemeinsames Klo. Die konnten kein Deutsch. Unten saß immer eine Wache, die keinen ins Haus reinließ. Der Freund rannte nackig durch die Bude. Ich fand das irgendwie abstoßend. Ich habe da genau eine Nacht verbracht. Dann habe ich mir ein Hotelzimmer genommen. Dort war ich 2 Wochen, dann hatte ich eine Wohnung.
Hotspot 16.04.2022 14:14 GEZ- Zwangsvollstreckung trotz Befreiung?  « T A X
Sei froh das du da so schnell rausgekommen bist.
Ich sitz schon seit längerem da fest.
Dachte jetzt komm ich raus,Nein jetzt muss der Putin Krieg machen ,Zuerst bekommen die Flüchtlinge Wohnungen die noch da sind.
Ich sitz in einer Endlosschleife fest
Zum Glück habe ich jetzt ein Zweibett Zimmer und bin auch noch mit jemanden zusammen gekommen mit dem ich mich gut verstehe,Vorher war ich auf einem Dreibett Zimmer ,Mit Drogen und Alkoholsüchtigen,An schlaf ist da nicht zu denken.
Ich bin Hartz 4 betroffen durch Krankheit und geh trotzdem noch arbeiten für 2 Euro in der Stunde.
Da geht es mir besser ,Aber jetzt durch die steigenden Lebensmittel Preise hab auch ich Probleme ,Zweimal überlegen was ich kaufe und nicht mehr so viel wegwerfen.
 ·  Eloise 20.04.2022 11:16 GEZ- Zwangsvollstreckung trotz Befreiung?  « X
Das ist doch alles vor den Popo. Ich war an die 20 Jahre arbeitslos bzw. nur Minijobs. Und ich habe in der Zeit sehr gut gemerkt, dass man aus HartzIV nicht rausgeholfen wird. Du kannst Bewerbungen schreiben ohne Ende, das interessiert keinen. Oft gibt es nichtmal eine Antwort. Und das Amt zählt mit, ob du dein Soll erfüllst.

Ich bin aus dem Heim raus, weil ich wütend war. Extrem wütend. Lieber hätte ich unter der Brücke gepennt. Davor hatte ich eine Zeit lang monatlich 400 Euro vom Amt bekommen. Nur den Regelsatz. Daraus habe ich 80 Euro Monatsmiete für einen Wohnwagen bezahlt, 100 Euro für eine Monatskarte nach Berlin und zurück (ich hatte da eine Ausbildung gemacht - Hilfen gabs nicht, weil ich nirgends angemeldet war, keine Wohnung hatte), mein Auto und rund 350 Euro Stromheizung im Winter. 2 Euro die Stunde geht gar nicht, da braucht man sich nicht drüber zu unterhalten, du wirst ja hoffentlich davon profitieren, wenn der Mindestlohn kommt? Natürlich gibts auch da schon wieder Ausnahmen und Lecks im System...

Klugscheisserin 16.04.2022 17:09 GEZ- Zwangsvollstreckung trotz Befreiung?  « T A X
ich verstehe nicht, dass das jobcenter dir eine berechnung für die GEZ ausstellte. ich war auch mal in dieser situation, wie einige andere hier. egal ob ich einen job hatte oder nicht, mir wurde immer nur bestätigt, dass ich H4 bzw. aufstockung zum lohn bekomme, da wurden keine summen genannt, sondern nur der Zeitraum, in der man die sicherung zum lebensunterhalt bekommen hat.

wenn du nicht kleinbei geben willst, was ich durchaus nachvollziehen kann, solltest du dir auf jeden fall einen anwalt nehmen, der steht dir übrigens auch kostenfrei zu. verbraucherzentrale ist auch ein guter tip, manchmal hilft auch die drohung mit der B-zeitung oder diverser TV sendungen.

ich drück dir die daumen, dass alles doch in dienem sinne gereglt wird!
 ·  Eloise 20.04.2022 11:31 GEZ- Zwangsvollstreckung trotz Befreiung?  « X
Danke dir. Ich hatte einen Brief als Einschreiben mit Rückschein (schade ums Geld) hingeschickt, nachdem mir die Verbraucherzentrale nicht geantwortet hatte (d.h. sie wollten die Unterlagen, und weil das so viel war, habe ich es über Wetransfer geschickt, aber sie haben sie nicht abgerufen, und Wochen später kam dann: huch, das war im SPAM gelandet, aber zu der Zeit war mein Brief an die Brüder schon lange unterwegs). In diesem Brief habe ich den ganzen Verlauf aufgeführt, dann geschrieben, dass der Festsetzungsbescheid ungültig ist, weil fehlerhaft - da stand was von einer Befreiung mit drin, wo ich von denen aber vorher schon einen längeren Zeitraum genannt bekam, und dass sie sich die Monatsberechnung direkt vom Jobcenter holen sollen, weil ich das mehrfach probiert habe und die Form nie so war, wie sie das haben wollten. Ich kann also nichts mehr tun. Bzw. mir fiele schon noch mehr ein, aber ich habe keine Lust, mir mit sowas den Kopf zu zerbrechen. Das zieht viel Energie, die ich anderswo benötige.
Das ist nun einige Wochen, mindestens vier, her und es kam bisher keine Antwort.

Mit dem Anwalt, das lass ich mal lieber. Ich war mal wegen eines Knöllchens da und habe gleich beim Erstbesuch als erstes gesagt: ich möchte einen Beratungshilfeschein beantragen. Wir haben kein Gericht am Ort und man kann das auch beim Anwalt, glaube ich. Die sagen, ich kriege die Formulare. Die hatten das aber vergessen. Immer wieder hatte ich das angesprochen. Und irgendwann kam: es ist unsere Schuld, dass der Beratungshilfeschein nicht da ist, wir nehmen es auf uns, aber es wäre fair, 30 Euro für die getane Arbeit... ja, und das Knöllchen hatte ich dann auch noch bezahlt... ohne Anwalt ist es billiger...
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