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Es ist schon einige Jahre her, dass der damalige Bundesinnenminister, ein vormaliger Strafverteidiger, gegen die Freiheit der Verbrecher ein "Grundrecht auf Sicherheit" ins Gespräch brachte. Dies war, wie er vermutlich wusste, gleich dreifach falsch:
"Zum ersten ist "Sicherheit" gar nicht das Gegenteil von "Freiheit". Die Kombination der beiden Begriffe nimmt die Wertung vielmehr schon vorweg. Danach ist Freiheit = Unsicherheit und Sicherheit = Unfreiheit. Wenn man das so formuliert, liegt ein Ergebnis auf der Hand: Wenn wir die Wahl haben zwischen eigener Sicherheit durch fremde Unfreiheit einerseits und eigener Unsicherheit durch fremde Freiheit andererseits, entscheidet sich jeder von uns für die erste Variante. Diese Wahl kann man den Menschen nicht vorwerfen. Sie ist aber durch einen bloß rhetorischen Trick verursacht. Denn bei der Entscheidung denkt jedermann konkret an die Sicherheit der eigenen Rechtsgüter und die Freiheit der fremden Willkür. Wenn es das Schily-Grundrecht gäbe, müsste es aber abstrakt gedacht werden und würde selbstverständlich auch umgekehrt gelten. Und kaum jemand würde der Behauptung zustimmen, die Sicherheit sämtlicher Rechtsgüter aller Mitmenschen sei wichtiger als seine eigene Handlungsfreiheit.
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Zum zweiten ist "Sicherheit" kein eigenständiges Recht im Sinn eines durchsetzbaren Rechtsanspruchs von Bürgern gegen den Staat. Es ist vielmehr ein Zustand und eine Grundlage dafür, dass die Staatsgewalt als legitim (also "berechtigt", "richtig", "glaubwürdig") angesehen wird. Sicherheit ist ein Maßbegriff, aber keine Qualität an sich - Es geht immer um Sicherheit von etwas vor etwas. Wenn in einem Satz die "Sicherheit der Meinungsfreiheit" gefordert wird und im nächsten die "Sicherheit der persönlichen Ehre", bemerkt man, dass es "darauf ankommt" und dass sich aus dem Begriff der Sicherheit kein Maßstab ergibt, wie man die beiden Sicherheiten miteinander vereinbaren soll.
Zum dritten ist "Sicherheit" als solche grenzenlos: Es geht, wie beim Glück, bei der Liebe oder beim Vertrauen, immer noch ein bisschen mehr, je nachdem, von welchem Standpunkt aus man die Sache betrachtet. Ein Grundrecht auf Sicherheit gibt es so wenig wie ein Grundrecht auf Glück. Damit ist nicht gemeint, dass Sicherheit und Glück den Staat nichts angehen: Es sind politische Versprechen.